Die rechtliche Grundlage: Wann gilt Kennzeichnungspflicht
Das Dreieck der Kennzeichnungspflicht:
Kennzeichnungspflicht entsteht wenn drei Faktoren zusammentreffen:
- Kommerzieller Charakter: Es besteht eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Creator und Brand (Bezahlung, Produkte, Reisen, Services)
- Werbliche Aussage: Creator empfiehlt, bewirbt oder zeigt das Produkt/die Brand in einem werblichen Kontext
- Fehlen der Erkennbarkeit: Der kommerzielle Charakter ist für die Durchschnitts-Audience nicht ohne Weiteres erkennbar
Der BGH-Grundsatz:
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen (Knuth vs. Cathy Hummels BGH, KG Berlin etc.) klargestellt: Werbung muss als Werbung erkennbar sein. Der Schlüsselbegriff ist "Erkennbarkeit" — wenn der kommerziell werbliche Charakter für die Durchschnitts-Audience offensichtlich ist ohne separate Kennzeichnung, ist keine Kennzeichnung nötig. Ist er nicht offensichtlich, muss gekennzeichnet werden.
Gesetzliche Grundlagen:
§ 5a UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb): Verbot des Verschweigens kommerzieller Kommunikation. Telemediensgesetz (TMG): Trennungsgebot zwischen redaktionellem und werblichem Inhalt. EU Digital Services Act (DSA) und neue EU-Vorschriften stärken Transparenzpflichten weiter.
Was muss gekennzeichnet werden
Eindeutig kennzeichnungspflichtig:
- Alle Posts für die Creator eine Vergütung (Geld, Produkte, Dienstleistungen, Reisen) erhalten hat
- Posts wo Creator kostenlose Produkte oder Samples erhalten hat — auch ohne explizite Posting-Pflicht
- Posts wo Creator exklusive Zugänge, Einladungen oder Experiences erhalten hat
- Affiliate-Links wo Creator Provision für Käufe erhält
Nicht kennzeichnungspflichtig:
- Selbst gekaufte Produkte die der Creator aus eigenem Antrieb positiv erwähnt (keinerlei wirtschaftliche Beziehung zur Brand)
- Produkte die der Creator schon vor der Beziehung zur Brand kannte und empfohlen hat, ohne Gegenleistung
- Redaktionelle Meinungsäußerungen ohne kommerziellen Hintergrund
Grauzone: Gifting ohne Posting-Pflicht
Brand sendet Produkt ohne Posting-Anforderung. Creator postet trotzdem. Muss er kennzeichnen? BGH-Position: Wenn Creator ein Produkt erhalten hat (auch ohne Posting-Verpflichtung), und dann einen Post erstellt, sollte dieser als Werbung gekennzeichnet werden. Das ist die sicherste Interpretation. Alternativposition (etwas weniger sicher): Wenn Creator das Produkt ohne jede Gegenleistungs-Erwartung erhalten hat und organisch — ohne Absprache — postet, entfällt die Pflicht. Sichere Empfehlung: Im Zweifel kennzeichnen.
Welche Kennzeichnungs-Labels sind korrekt
Korrekte Kennzeichnungs-Begriffe:
- "Werbung" — eindeutig und allgemein anerkannt
- "Anzeige" — ebenfalls eindeutig
- "Bezahlte Partnerschaft" (mit Markenname) — besonders für Instagram offizielle Funktion: "Bezahlte Partnerschaft mit [Brand]"
- "Gesponsert von [Brand]" oder "#gesponsert" — akzeptiert
Problematische oder unzureichende Labels:
- "#ad" — nur auf Englisch, in Deutschland unzureichend nach aktuellen Urteilen
- "#sp" oder "#spon" — Abkürzungen die von Durchschnitts-Audience nicht verstanden werden: nicht ausreichend
- "Kollaboration" oder "Collab" — nicht ausreichend weil kein klar werblicher Charakter
- "In Kooperation mit" — je nach Gericht unterschiedlich bewertet, sicherere Alternativen bevorzugen
Platzierung der Kennzeichnung:
Plattform-abhängig. Instagram-Stories: Direkt zu Beginn der Story, nicht am Ende. TikTok: In ersten 3 Sekunden sichtbar, nicht nur in einer versteckten Caption. YouTube: Im Video genannt UND in der Videobeschreibung. Instagram-Feed: Im ersten sichtbaren Teil der Caption, nicht hinter "mehr anzeigen"-Button.
Abmahn-Statistik: DACH-Markt 2023: Ca. 2.400 creator-bezogene Abmahnungen wegen fehlender oder unzureichender Werbung-Kennzeichnung. Ø Abmahnkosten: 1.200–2.500 € pro Abmahnung. Häufigste Fehler: Kennzeichnung nur in Hashtags (#ad, #sp), Kennzeichnung erst nach "mehr lesen", keine Story-Kennzeichnung bei gesponserten Story-Posts. Vollständige Story-Kennzeichnung ab dem ersten Frame ist Pflicht-Standard.
Plattform-spezifische Kennzeichnungs-Features
Instagram Branded Content Tool:
Instagram bietet eine offizielle "Bezahlte Partnerschaft mit X"-Kennzeichnung die Creator im Post-Erstellungsprozess aktivieren können. Brand muss Creator-Account dafür freischalten. Diese Kennzeichnung erscheint prominent unter dem Creator-Namen. Empfehlung: Immer dieses offizielle Tool nutzen wenn verfügbar — es ist rechtssicher und von Meta explizit für diesen Zweck entwickelt.
TikTok Branded Content Policy:
TikTok hat eine Branded-Content-Toggle in den Post-Settings. Aktivierung zeigt "Werbung" Label im Video. Verpflichtend für alle Brand-Partnerships auf TikTok per Plattform-Regeln — zusätzlich zur deutschen Rechtspflicht. Creator die das Toggle nicht aktivieren verstoßen gegen TikTok-Nutzungsbedingungen und riskieren Account-Einschränkungen.
YouTube Paid Promotion-Disclosure:
YouTube hat eine "bezahlte Produktplatzierung" Checkbox im Upload-Prozess. Wenn aktiviert: YouTube zeigt automatisch "Bezahlte Produktplatzierung" Hinweis zu Beginn des Videos. Zusätzlich empfohlen: Creator erwähnt Sponsoring im Video verbal und in der Beschreibung mit "Diese Video wurde von [Brand] gesponsert".
Brand-Brief-Anforderungen für Compliance
Was Brands im Brief vorgeben müssen:
Brand ist mitverantwortlich wenn Creator nicht kennzeichnet. Best Practice: Kennzeichnungs-Anforderung explizit im Brief und Vertrag festhalten:
- Pflicht zur Kennzeichnung als "Werbung" oder "Anzeige"
- Platzierungsanforderung (z.B. "Kennzeichnung im ersten Frame der Story sichtbar")
- Plattform-spezifische Anforderungen (z.B. "TikTok Branded Content Toggle aktivieren")
- Vertragsstrafe bei Nicht-Kennzeichnung (z.B. Kürzung des Honorars oder Kostenübernahme bei Abmahnung)
Haftungsverteilung zwischen Brand und Creator:
Bei Abmahnungen für nicht-gekennzeichnete Werbung: Sowohl Creator als auch Brand können abgemahnt werden. Wer zahlt? Das hängt von der Vertragsgestaltung ab. Klare Vertragskausel: "Creator ist verantwortlich für korrekte Kennzeichnung. Bei Verstoß trägt Creator die entstehenden Kosten." Das schützt die Brand — vorausgesetzt das Brief hat klar die Kennzeichnungspflicht kommuniziert.
Sonderfall: Selbst erworbene Produkte und Eigenempfehlungen
Keine Kennzeichnungspflicht bei echter Eigeninitiative:
Creator der ein Produkt selbst kauft, ohne jede wirtschaftliche Verbindung zur Brand, und dann positiv darüber berichtet: Keine Kennzeichnungspflicht. Das ist pure Meinungsäußerung. Wichtig: Wenn dann die Brand auf diesen Creator zugeht und eine bezahlte Kooperation entsteht — zukünftige Posts müssen gekennzeichnet werden, auch wenn der erste ungesponserter Post War.
Nachträgliche Kennzeichnung:
Wenn Creator in der Vergangenheit ohne Kennzeichnung gepostet hat und jetzt eine Kooperation eingegangen ist: Alte Posts müssen nicht rückwirkend kennzeichnet werden (es sei denn sie waren bereits Teil einer verdeckten Kooperation). Aber Vorsicht: Wenn diese Vergangenheitsposts nachweislich Teil einer Kooperation waren: Nachträgliche Kennzeichnung oder Löschung empfohlen.
Praxistipp für Creator-Briefs:
Nie nur oral kommunizieren was Pflicht ist — immer schriftlich im Brief. So gibt es bei Streitfällen einen dokumentierten Nachweis dass Brand die Kennzeichnung explizit angeordnet hat. Das schützt die Brand und gibt Creator klare Orientierung.
Häufige Fragen
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Stories die nach 24 Stunden verschwinden? +
Ja — die Pflicht gilt für alle Formate unabhängig von ihrer Lebensdauer. Stories müssen genauso gekennzeichnet werden wie permanente Posts. Der Unterschied: Bei Stories ist die Kennzeichnung im ersten Frame oder direkt zu Beginn nötig — am Ende einer Story (die viele nicht sehen) ist unzureichend. Instagram Stories haben eine offizielle "Bezahlte Partnerschaft"-Option die im Story-Creator verfügbar ist wenn Brand-Konto freigegeben ist.
Was passiert bei einer Abmahnung wegen fehlender Kennzeichnung? +
Abmahnschreiben kommt typischerweise von einem Wettbewerbsverband (z.B. Wettbewerbszentrale) oder einem Wettbewerber. Inhalt: Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung der Abmahn-Anwaltskosten (typisch 800–1.500 €). Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung: Keine voreiligen Unterschriften, Anwalt einschalten, Sachverhalt prüfen. Wenn Verstoß tatsächlich vorlag: Modifizierte Unterlassungserklärung ist oft sinnvoller als Klageverfahren.
Muss jede Story-Frame-Folge einzeln gekennzeichnet werden? +
Nein — eine klare Kennzeichnung zu Beginn einer Story-Sequenz kann ausreichend sein wenn alle folgenden Frames Teil derselben Kooperation sind. Wichtig: Die erste Story (Frame) muss die Kennzeichnung tragen. Wenn zwischen den Kooperations-Frames private nicht-kommerzielle Stories gepostet werden, sollte nach der Unterbrechung die Kennzeichnung wieder erscheinen wenn die Kooperations-Frames fortgesetzt werden.
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